IT-Sicherheit
IT-Sicherheitsvorfall – Was ist zu tun?
Sollte es zu einem IT-Sicherheitsvorfall in Ihrem Unternehmen gekommen sein, geben Ihnen die BKA-Broschüre 'Cyber Crime – Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 473 KB)' sowie die ‘Orientierungshilfe Cyberangriff (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 219 KB)’ des LKA Rheinland-Pfalz erste Hinweise zu angemessenen Verhaltensweisen.
Weitere Auskünfte und Hilfestellung erhalten Sie bei folgenden Anlaufstellen:
- Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim LKA Rheinland-Pfalz
Notrufnummer der ZAC: +49 6131 65-64760 - Bundeskriminalamt (BKA)
Für den Fall einer meldepflichtigen Datenpanne (Art. 33 DS-GVO bzw. § 54 LDSG) stellt der 'Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz' ein Online-Formular bereit:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/online-services/meldeformular-datenpanne-art-33-ds-gvo/
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/online-services/meldeformular-datenpanne-art-33-ds-gvo/